Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Grünblick Gartenservice GmbH

Stand: 21. Juni 2026

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Grünblick Gartenservice GmbH, Am Mühlenberg 14, 30952 Ronnenberg, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmerin“), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Die Auftragnehmerin erbringt Garten- und Außenanlagenleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Mit der Beauftragung, Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags oder Inanspruchnahme von Leistungen erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

2. Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Rasenpflege und Rasenschnitt
  • Hecken- und Strauchschnitt
  • Beetpflege und Unkrautentfernung
  • Baum- und Gehölzpflege
  • Gartenneuanlage und Bepflanzung
  • Saisonale Gartenpflege
  • Pflege von Außenanlagen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung. Maßgeblich sind die dort beschriebenen Arbeiten, Ausführungszeiten, Mengen, Materialien und sonstigen Spezifikationen.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nur nach gesonderter Beauftragung und Vergütung erbracht. Dies gilt insbesondere für Entsorgungskosten, Materiallieferungen, Sondermaschinen, Anfahrten außerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets sowie Zusatzarbeiten aufgrund nicht vorhersehbarer Gegebenheiten.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Gewährung des ungehinderten Zugangs zum Grundstück und zu den zu bearbeitenden Flächen;
  • rechtzeitige Information über besondere örtliche Gegebenheiten, Gefahrenquellen, Leitungen, Bewässerungsanlagen, Schächte, Tiere oder sonstige Risiken;
  • Bereitstellung erforderlicher Strom-, Wasser- oder sonstiger Anschlüsse, sofern vereinbart oder für die Leistung erforderlich;
  • Entfernung oder Sicherung von Gegenständen, Fahrzeugen, Spielgeräten, Dekorationen und sonstigen Hindernissen;
  • Einholung erforderlicher Zustimmungen Dritter, insbesondere von Eigentümern, Nachbarn, Mietern, Verwaltern oder Behörden, soweit diese für die Durchführung der Arbeiten notwendig sind;
  • Mitteilung, wenn Pflanzen, Rasenflächen oder sonstige Anlagen bereits vorgeschädigt, krank, von Schädlingen befallen oder in sonstiger Weise beeinträchtigt sind.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die beauftragten Arbeiten rechtlich zulässig sind, insbesondere im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Vorgaben, kommunale Satzungen, Naturschutz-, Baumschutz- und Immissionsschutzvorschriften. Soweit behördliche Genehmigungen erforderlich sind, obliegt deren Einholung dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen oder den Termin angemessen zu verschieben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot, der Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, Materialbeschaffung oder wiederkehrenden Leistungen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten und etwaige weitere Verzugsschäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

5. Stornierung und Rückerstattung

Vereinbarte Termine können vom Auftraggeber nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen storniert oder verschoben werden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde:

  • Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
  • Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn kann die Auftragnehmerin eine angemessene Ausfallpauschale verlangen, sofern die Terminfreihaltung und Disposition bereits erfolgt sind.
  • Bei Nichtantreffen des Auftraggebers, fehlendem Zugang oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Verhinderung kann die volle oder teilweise vereinbarte Vergütung geschuldet sein, soweit die Leistung bereits vorbereitet oder teilweise erbracht wurde.

Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Materialkosten, Anfahrtskosten sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.

Rückerstattungen erfolgen nur, soweit ein gesetzlicher Anspruch besteht oder eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde und eine Nacherfüllung nicht möglich oder fehlgeschlagen ist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher kann im Einzelfall bestehen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen. Über ein etwaiges Widerrufsrecht wird der Auftraggeber gesondert und gesetzeskonform informiert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

6. Haftungsbeschränkung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers, auf nicht erkennbare Vorschäden, auf natürliche Eigenschaften von Pflanzen, Witterungseinflüsse, Schädlingsbefall, Bodenbeschaffenheit, Trockenheit, Frost, Sturm oder sonstige höhere Gewalt zurückzuführen sind, soweit nicht ein Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.

Für Schäden an unterirdischen Leitungen, Bewässerungsanlagen, Kabeln, Rohren oder sonstigen verdeckten Einrichtungen haftet die Auftragnehmerin nur, wenn diese bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbar waren oder der Auftraggeber entsprechende Hinweise unterlassen hat und die Auftragnehmerin den Schaden schuldhaft verursacht hat.

7. Geistige Eigentumsrechte

Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Unterlagen, Konzepte, Pläne, Fotos, Zeichnungen, Texte oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt werden, verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte bei der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vorgesehenen Zweck, sofern und soweit die vollständige Vergütung gezahlt wurde.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

Sofern die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung Fotos von Arbeiten, Flächen oder Ergebnissen zu Dokumentations- oder Referenzzwecken verwenden möchte, erfolgt dies nur unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben sowie gegebenenfalls nach gesonderter Einwilligung.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf Grundlage einer sonstigen rechtlichen Erlaubnis erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer, Empfängern und Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Grünblick Gartenservice GmbH, sofern eine solche bereitgestellt wird.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, personenbezogene Daten Dritter nur dann an die Auftragnehmerin zu übermitteln, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von den Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Sturm, Frost, Überschwemmung, Brand, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Energie- oder Materialengpässe, Transportstörungen sowie sonstige unvorhersehbare, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse.

Soweit die Auftragnehmerin infolge höherer Gewalt an der Leistungserbringung gehindert ist, werden Termine angemessen verschoben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen in diesen Fällen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und bei Verschulden der Auftragnehmerin.

10. Änderungen der Bedingungen

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge anzupassen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktverhältnisse oder des Leistungsangebots.

Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine Anpassung erfordern oder die Parteien eine abweichende Vereinbarung treffen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin in Ronnenberg.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

12. Kontaktinformationen

Grünblick Gartenservice GmbH
Am Mühlenberg 14
30952 Ronnenberg
Deutschland

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 5109 4837261

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

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